AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nette Media GmbH, Hochstraße 59, 41334 Nettetal.

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 
 
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Nette Media GmbH (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt), insbesondere (aber nicht abschließend) im Hinblick auf Verträge über Dienstleistungen wie Beratungen und/oder Dienstleistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
 
1.2 Der Kunde bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienste des ANBIETERS, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich im Hinblick auf seine (ggf. neben-) gewerblichen Tätigkeit die Dienste des Anbieters in Anspruch zu nehmen.
 
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. 

2. Leistungen
 
2.1 ANBIETER bietet unterschiedliche Dienstleistungen. Die Dienstleistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich – vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen – aus der Übersicht des geschickten Angebots.
 
2.2 Über das Anbieten der Dienstleistungen hinaus wird dem Kunden gegenüber kein bestimmter Erfolg geschuldet.
 
2.3 In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Anbieter eingegangenen Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
 
3. Vertragsschluss 
 
3.1 Die Präsentation der Dienstleistungen in der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot von ANBIETER auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben. 
 
3.2 Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von dem Anbieter zu erhalten.
 
3.3 Fernmündlich kommen Verträge zwischen ANBIETER und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass der ANBIETER das Telefonat mit diesem und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
 
3.4 Bei schriftlichem Vertragsabschluss gilt:
 
Der ANBIETER bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch ANBIETER dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei ANBIETER eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt innerhalb von drei Tagen durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
 
4. Preise
 
4.1 Für die Dienstleistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gem. Leistungsbeschreibung geltende Vergütung. Soweit keine Vergütung angegeben ist, gilt die jeweilige individuell vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
4.2 Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar.
 
5. Vertragslaufzeit
 
5.1 Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen. 
 
5.2 Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, die sich jeweils um einen weiteren Monat verlängert, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
 
6. Zahlungsbedingungen
 
6.1 Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Es können Ratenzahlungen vereinbart werden.
 
6.2 Der Rechnungsbetrag ist nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. 
 
6.3 Wird die Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung, oder widerspricht der Kunde schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen. 
 
7. Verzug
 
7.1. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
 
7.2. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
 
8. Haftung auf Schadensersatz 
 
8.1 ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern 8.2 bis 8.4. 
 
8.2 ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ANBIETER oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. 
 
8.3 ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 
 
9. Datenschutz, Geheimhaltung 
 
9.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. 
 
9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. 
 
10. Urheberrecht
 
10.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
 
10.2 Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer des Vertrags ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und zieht eine durch den ANBIETER festzusetzende und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe nach sich.
 
10.3 Der Kunde stimmt zur, dass Ton- und Bildaufzeichnungen der Sitzungen angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzt ausgewertet werden dürfen.
 
11. Widerrufsrecht
 
Anbieter schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. 
 
12. Allgemeine Bestimmungen 
 
12.1 Erfüllungsort ist Nettetal. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist gleichfalls Nettetal. 
 
12.2 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. 
 
13. Stornierungen bei Veranstaltungen
 
13.1 Sollten vereinbarte Dienstleistungen in Abhängigkeit zu einer stattfindenden Veranstaltung stehen (wie z.B Messen, Events, Hochzeiten o.ä.) behält sich der Anbieter vor, folgende prozentuale Regelungen fest zu setzen, welche in Abhängigkeit zum Auftragsvolumen stehen. Sofern diese Veranstaltung nicht neu ausgetragen werden innerhalb der folgenden 12 Monate (oder individuell vereinbart). 
90% Stornierungskosten bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. 
50% Stornierungskosten bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
30% Stornierungskosten grundlegend. 
 
 

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